Wer ist von den neuen Datenschutzregelungen betroffen?
Wenn Sie personenbezogene Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen Ihrer Kunden verarbeiten, sind Sie von den Regelungen betroffen. Für Dienstleistungsunternehmen mit Kundenterminen trifft dies also in dem meisten Fällen zu. Das Verarbeiten dieser Daten ist nicht ungesetzlich. Wichtig ist jedoch, dass Sie als Friseur oder Kosmetikerin wichtige Voraussetzungen erfüllen – andernfalls drohen strenge Strafen.
Wir schützen Ihre Daten und die Daten Ihrer Kunden gewissenhaft und gesetzeskonform. Auch unterstützen wir Sie durch sinnvolle technische Maßnahmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Unsere Tipps für Belbo-Nutzer finden Sie in den kursiven Absätzen unter jeder Frage. Dennoch können unsere Maßnahmen und Hinweise nur einen Teil Ihrer geschäftlichen Prozesse berücksichtigen. Bitte informieren Sie sich ausführlich über die neue Datenschutz-Grundverordnung und stellen Sie sicher, dass die Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen korrekt verarbeitet werden.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Kundendaten verarbeiten, müssen Sie die Regeln zur Einhaltung der Datenschutzpflicht kennen und einhalten. Im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung haben wir einige Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt, welche Ihnen als Friseur, Kosmetikerin, EMS-Sportstudio oder anderem Dienstleister mit Kundenterminen Orientierungshilfe bieten können.