Um Steuerhinterziehung zu reduzieren wurden in den vergangenen Jahren diverse Gesetze erlassen und
Prozesse eingeführt. Unter anderem wurde die Bonpflicht zum 1.1.2020 eingeführt.
Damit ist nun sichergestellt, dass jeder Kunde einen Bon erhält. Es ist damit
aber nicht klar, dass die Rechnung ggf. nicht nachträglich storniert werden kann.
Der nunmehr letzte Schritt ist die verpflichtende Einführung einer zertifizierten Speichervorrichtung für Kassiervorgängen. Diese stellt sicher, dass die auf dem Bon notierten Kassierdaten nicht nachträglich verändert werden können.
Daher hat das Bundesfinanzministerium das Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
beauftragt, ein Speichermedium zu definieren, welches manipulationssicher alle Kassiervorgänge aufbewahrt.
Dieses Speichermedium ist die sogenannte technische Sicherheitseinrichtung - die TSE.