29. März. 2018 | von Anna-Lena Lewerenz
Am 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Verordnung Geltung erlangen und dann die EU-Datenschutzrichtlinie ersetzen.
Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Wir geben Ihnen wichtige Hinweise in Bezug auf die Nutzung der Belbo Software sowie Informationen über die von uns eingeleiteten Maßnahmen und Anpassungen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich darüber hinaus umfänglich informieren sollten, welche Auswirkungen die neue Datenschutz-Grundverordnung gegebenenfalls auf Ihr Unternehmen hat. Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (BfDI).
Die Firma Belbo Business Software GmbH verarbeitet die Daten ihrer Kunden. Dies sind Nutzer der Verwaltungs- und Kassensoftware. In den Kontoeinstellungen Ihres Kalender finden Sie in Kürze den aktualisierten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, welchem Sie auf elektronischem Wege zustimmen können.
Ausnahme: Sie können zusätzliche Felder als „Betriebsgeheimnis“ markieren. Dies darf dann nur Informationen enthalten, die den Kunden nicht eindeutig identifizieren und leistungsbezogen sind. Beispiele dafür sind: Farbrezepturen (Friseur), Maschinenkonfigurationen (Kosmetik), Stromstärken (EMS-Sport).
Im Export werden diese Felder erwähnt, aber deren Inhalt wird nicht angezeigt.
Registrierungs- und Terminbuchungsformulare werden um 2 Felder erweitert:
Was passiert mit Kunden, die der Datenspeicherung widersprechen?
In diesem Fall werden die Daten gelöscht und sind für Sie nicht mehr erreichbar und dauerhaft gelöscht.
Ausnahme für Nutzer des Belbo Kassensystems: Da der Kunde steuerrechtlich aufzubewahrende Daten hinterlässt, werden folgende Daten nicht gelöscht:
Die unter Punkt (1) genannten Daten werden allerdings für Sie nicht mehr auffindbar sein, sondern nur noch durch:
Was passiert, wenn ich widerrechtlich Marketingkampagnen durchführe, mit Altkunden, deren Freigabe ich nicht schriftlich habe?
Mit Inkrafttreten der DSGVO werden Rechtsverstöße deutlich härter geahndet, als bislang. Laut Art. 83 DSGVO sind für schwere Rechtsverstöße Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens, beziehungsweise 20 Mio. Euro, zulässig, wobei der jeweils höhere Wert gilt.
Ich bin mir unsicher, ob alle meine bisher gesammelten Marketingfreigaben den gesetzlichen Bedingungen entsprechen. Wie kann ich sicherstellen, dass alle nach dem 25.05.2018 verschickten Kampagnen rechtens sind?
Im DGSVO-Assistenten erhalten Sie die Möglichkeit, alle Kunden mit bereits aktivierter Marketingerlaubnis erneut anzuschreiben. Im Anschreiben erhalten Ihre Kunden die Möglichkeit, die Kontaktinformationen anzupassen oder den Versand von Nachrichten mit werblichen Inhalt zu unterbinden. So gehen Sie sicher, dass alle zukünftig verschickten Kampagnen nur an Kunden gehen, welche dem Erhalt ausdrücklich zugestimmt haben.
Ich habe einen Kundenstatus „Unpünktlicher Kunde“ und hinterlege im Notizfeld Hinweise über das Verhalten des Kunden, um meine Kollegen darüber zu informieren. Kann der Kunde diese Daten bei der Abfrage sehen?
Ihre Kunden können bei der Datenabfrage künftig alle Informationen einsehen, welche Sie über sie sammeln. Wenn Sie in Ihren Kundenkarteien bislang Daten hinterlegt haben, welche Ihrer Meinung nach nicht durch den Kunden eingesehen werden sollten, müssen Sie diese entfernen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kunden auch bislang schon das Recht auf Anforderung der eigenen Daten hatten.
Ich möchte sichergehen, dass meine Mitarbeiter die Kundendaten nicht missbräuchlich verwenden.
Im Belbo-Kalender haben Sie die Möglichkeit, jedem Login verschiedene Rechte zu geben oder zu entziehen. Wenn Sie das recht „Kundendatenbank“ entziehen, können Ihre Mitarbeiter zwar Termine eintragen und die Namen der Kunden des Tages einsehen, jedoch nicht auf die gesamte Kundendatenbank zugreifen.
Mehr zum Thema Rechtevergabe finden Sie hier.
Kundendaten: Im Belbo-Kalender haben Sie die Möglichkeit, selbst Kundenfelder anzulegen. Diese erscheinen daraufhin in jeder Kundenakte und können mit den gewünschten Daten befüllt werden. Typische Beispiele für Kundenfelder sind Geburtstag, Adressdaten oder branchenspezifische Daten wie Farbrezepturen (Friseur), Trainingsfortschritt (Sportstudio) oder verwendete Produktlinie (Kosmetik). Bitte berücksichtigen Sie beim Anlegen und Befüllen dieser Felder die oben genannten Grundsätze. Dazu gehört, dass diese Daten nicht zu den unter Art. 9 Abs. 1 DSGVO untersagten Daten gehören. Dazu gehören Informationen wie die ethnische Herkunft oder die sexuelle Orientierung des Kunden.
Darüber hinaus dürfen Sie nur solche Daten zu Pflichtfeldern machen, welche für die Erbringung Ihrer Dienstleistung notwendig sind.
Mehr zu Kundenfeldern und Pflichtfeldern erfahren Sie im Kapitel des Belbo Handbuchs.
In Ihrem Unternehmen arbeiten mitunter viele verschiedene Mitarbeiter mit dem Belbo-Kalender. Stellen Sie sicher, dass jeder, der in Ihrem Unternehmen Zugang zu Kundendaten hat, auch mit den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung vertraut ist. Um sicher zu gehen, dass Ihre Mitarbeiter die Daten Ihrer Kunden gewissenhaft verarbeiten, können Sie sie eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschreiben lassen.
Erstellen Sie ein Verzeichnis von Unternehmen, welche die Daten Ihrer Kunden weiterverarbeiten. Auch diese müssen DSGVO-konform arbeiten. Zu solchen Unternehmen gehören zum Beispiel digitale Kontaktverzeichnisse und E-Mail-Dienstleister oder auch die Firma Belbo Business Software GmbH.
Hinweis von Belbo: Wir arbeiten bei der Datenverarbeitung mit weiterverarbeitenden Unternehmen zusammen. Diese haben sich ausnahmslos zu den Regeln der DSGVO bekannt. Eine vollständige Auflistung dieser Unternehmen und deren Positionierung zur DSGVO finden Sie im Datenverarbeitungsvertrag.
Stellen Sie sicher, dass Sie die Daten Ihrer Mitarbeiter ebenfalls regelgerecht verwenden. Dazu gehört zum Beispiel die Verwendung von Mitarbeiterfotos auf Ihrer Website oder in der Onlinebuchung, die nur nach Zustimmung durch den betroffenen Mitarbeiter erfolgen darf. Lassen Sie sich hierzu am besten eine Einwilligungserklärung unterschreiben.
Wir schützen Ihre Daten und die Daten Ihrer Kunden gewissenhaft und gesetzeskonform. Auch unterstützen wir Sie durch sinnvolle technische Maßnahmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen. Dennoch können unsere Maßnahmen und Hinweise nur einen Teil Ihrer geschäftlichen Prozesse berücksichtigen. Bitte informieren Sie sich ausführlich über die neue Datenschutz-Grundverordnung und stellen Sie sicher, dass die Daten Ihrer Kunden und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen korrekt verarbeitet werden.
Melde dich bei uns, wenn du Fragen hast oder dir Belbo mal genauer ansehen möchtest.
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie nähere Informationen wünschen!