Gebe ich Kundendaten an Dritte weiter, wenn ich einen Onlinekalender nutze?

17. Mai. 2018 | von Anna-Lena Lewerenz

Wenn Sie bei der Verarbeitung von Daten eine Terminbuchungs- oder Kassensoftware nutzen, geben Sie die Daten in der Regel an einen Drittanbieter weiter. Dies müssen Sie Ihren Kunden mitteilen und Sorge dafür tragen, dass auch Drittanbieter und eventuelle Unterauftragnehmer DSGVO-konform arbeiten.

Die Belbo Business Software GmbH mit Sitz in Berlin ist an die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gebunden. Alle von uns mit Daten betraute Unterauftragnehmer sind ebenfalls zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gemäß DSGVO verpflichtet oder verfügen über eine Zertifizierung gemäß des "Privacy Shield" Übereinkommens. Wenn Sie selbst weitere Dienste Dritter nutzen, können Sie diese den Datenschutzbestimmungen Ihrer Onlinebuchung hinzufügen, um Ihre Kunden darüber zu informieren.

Überzeugen Sie sich selbst

Jetzt kostenlos testen ›

Haben Sie Fragen zu unserem Angebot?

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie nähere Informationen wünschen!

+49 30 5770 9641