17. Mai. 2018 | von Anna-Lena Lewerenz
Ihre Kunden können bei der Datenabfrage künftig alle Informationen einsehen, welche Sie über sie speichern und verarbeiten. Wenn Sie in Ihren Kundenkarteien bislang Daten hinterlegt haben, welche Ihrer Meinung nach nicht durch den Kunden eingesehen werden sollten, müssen Sie diese entfernen. Dazu können zum Beispiel Hinweise zur Pünktlichkeit oder zu anderen Eigenschaften des Kunden gehören, welche Sie Ihren Kollegen für den Umgang mit einem Kunden mitteilen wollen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Kunden auch bislang schon das Recht auf Anforderung der eigenen Daten hatten.
Wenn Sie Daten sammeln, welche unter das Betriebsgeheimnis fallen, können Sie jedoch die Abfrage durch den Kunden verhindern. Je nach Branche fallen unterschiedliche Daten unter das Betriebsgeheimnis. Diese Datenfelder dürfen nur Informationen enthalten, die den Kunden nicht eindeutig identifizieren und leistungsbezogen sind. Beispiele dafür sind: Farbrezepturen (Friseur), Maschinenkonfigurationen und Resultate der Hautbildanalyse (Kosmetik) oder Stromstärken (EMS-Sport). Wir können nur wenige Beispiele geben und empfehlen Ihnen, sich sorgfältig über die möglichen Betriebsgeheimnisse Ihrer Branche zu informieren. Im Export werden diese Felder erwähnt, aber deren Inhalt wird nicht angezeigt.Melden Sie sich bei uns, wenn Sie nähere Informationen wünschen!