Kann ich nach wie vor Newsletter an meine Kunden versenden?

17. Mai. 2018 | von Anna-Lena Lewerenz

Sie können Ihre Kunden weiterhin mit Newslettern auf Ihre Angebote und Aktionen aufmerksam machen. Sie sind jedoch verpflichtet, das gegebene Einverständnis des Kunden nachzuweisen. Eine rein mündliche Absprache ist zwar nicht ungesetzlich, kann aber im Nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden und reicht daher im Streitfall nicht aus. Ihre Kunden müssen ihre Zustimmung aus diesem Grund schriftlich erteilen. Diese können Sie in Papierform mit Unterschrift einholen, oder ganz einfach in digitaler Form per E-Mail.

Wenn Sie die Belbo-Marketingfunktionen wie Newsletter, Geburtstagsglückwünsche oder Bewertungsanfragen nutzen, werden ausschließlich diejenigen Kunden angeschrieben, für die eine rechtlich korrekte Einverständniserklärung eingeholt ist. So gehen Sie sicher, dass Kunden, welche den Erhalt dieser Nachrichten nicht wünschen, auch niemals versehentlich Nachrichten mit werblichem Inhalt empfangen können. Wie Sie einsehen können, ob ein bestimmter Kunde dem Empfang zugestimmt hat, erfahren Sie hier.

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