27. November 2025 Dienstplan

Überstunden ohne Arbeitszeiterfassung

Ab sofort können Sollarbeitswochen genutzt werden, die gegen die geplanten Arbeitszeiten gerechnet werden. Darüber ist es möglich Überstunden zu saldieren, ohne dass sich der Mitarbeiter explizit an- und abmeldet.

Im Zusammenhang mit dem neuen Startdatum in der Arbeitszeiterfassung ist es damit sehr einfach möglich rückwirkend Überstunden zu berechnen. Beispiel:
Sie haben am 1.12. mit der Arbeitszeiterfassung begonnen. Im ersten Teil des Jahres haben Mitarbeiter aber bereits Überstunden erarbeitet. Erstellen Sie die Sollarbeitswochen der Mitarbeiter ab dem 1.1. des Jahres. Für den Zeitraum 1.1. – 30.11. werden dann die geplanten Stunden gegen die Sollstunden gerechnet und somit etwaige Salden gebildet. Für einen leichteren Start in die ordnungsgemäße Arbeitszeiterfassung.